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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Verkauf und die Lieferung von Handelswaren
Stand: 1. November 2010

1. Geltung
Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Offerte
Unsere Angebote sind frei bleibend. Der Vertrag gilt erst mit der Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran 30 Tage ab Zugang des Angebots gebunden. Mangels anderer Vereinbarung sind an uns gerichtete Angebote oder Kostenvor - anschläge verbindlich und kostenlos.

3. Schutz des geistigen Eigentums
Sämtliche unserer Unterlagen, insbesondere Prospekte, Kataloge, Preislisten, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum der mtrade GmbH. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Der Empfänger wird informiert und nimmt zur Kenntnis, dass sowohl Text, Logo als auch etwaig verwendete Gebrauchsgrafiken des gegenständlichen Schreibens urheberrechtlich geschützt sind. Jedem Empfänger ist daher, ohne ausdrücklich schriftliche Genehmigung des Urhebers jedwede Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ausdrücklich untersagt. Der Empfänger nimmt weiters ausdrücklich zur Kenntnis, dass jegliches zuwiderhandeln sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt wird.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Wertbeständigkeit
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherindes (VPI 2004=100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis 5% bleiben unberücksichtigt.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

5. Umsatzsteuer
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

6. Fälligkeit
Ist nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist der Kaufpreis binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang an die mtrade GmbH zu bezahlen. Erbringt der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist, so verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.

7. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht berechnet.

8. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

9. Annahmeverzug
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 1,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 20% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Egentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. des Unternehmens und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

11. Lieferverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskonflikten, Transportsperren sowie sonstiger Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit unseres Unternehmens liegen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten uns eine Neuaufsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

12. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung ist Linz, Österreich.

13. Vertragsstrafe
Für den Fall des Verzuges wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 3% der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist jedenfalls auch zu ersetzen.

14. Einseitige und geringfügige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung gelten bereits vorweg durch den Kunden genehmigt. Dies gilt insbesonderes für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur, etc.) als auch für geringfügige Abweichungen der Menge (plus/minus 5%).

15. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Vertragspartner 6 Monate ab Lieferung. Ist sowohl Verbesserung als auch ein Austausch möglich, so obliegt es der mtrade GmbH zu entscheiden, ob dem Gewährleistungsanspruch durch Verbesserung oder Austausch nachgekommen wird. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unmittelbar, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen einlagend unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge vom Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsoder Schadenersatzansprüchen durch den Vertragspartner, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

16. Regressanspruch
Ein allfälliger Regressanspruch aus einer Gewährleistungsverpflichtung gegen uns muss binnen 14 Tagen ab Erfüllung der eigenen Gewährleistung geltend gemacht werden. Er ist jedenfalls nach 2 Jahren ab Leistung verjährt.

17. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt jedoch nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

18. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Spähre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

19. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

20. Zession
Forderungen gegen uns dürfen außer im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch uns nicht abgetreten werden.

21. Zurückbehaltungsverbot
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

22. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

23. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

24. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

25. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Firmenwortlaut und Anschrift
Firmenwortlaut: mtrade GmbH
Anschrift: Regensburger Straße 9, 4020 Linz, Österreich
Telefon: +43 720 601000-0
Fax: +43 720 601000-19
E-Mail: office@mtrade.at
Web: www.mtrade.at
UST-ID: ATU57370222
Firmenbuchnr.: 237904i
ARA-Lizenznummer: 14701

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